Einkaufen gratis!

Gewinnspiel-ID: 280 | hinzugefügt am 23.Dec.2011
 
Einkaufen gratis!
 

Beschreibung:

Der glückliche Gewinner kann im Supermarkt seiner Wahl einen ganzen Einkaufswagen voll laden.
 

Teilnahme-
Bedingungen:

Die Bedingungen erfahren Sie hier beim jeweiligen Gewinnspiel-Anbieter
 
Wie funktioniert das mit dem Datenschutz?
Vorab: wir geben Ihre Daten niemals weiter!

Sie haben mit uns folgende Möglichkeiten, die Weitergabe Ihrer peronenbezogenen Daten an Dritte zu widerrufen:

  1. per Formular-Download, welches Sie herunterladen, ausdrucken und an den jew. Anbieter versenden können
  2. per E-Mail-Text-Generator, mit welchem Sie einen E-Mail-Text generieren und an den jew. Anbieter per E-Mail verschicken können
Die hier angebotenen Formulare/Service gelten nur für Teilnahmen beim jeweiligen Gewinnspiel-Anbieter.

Mit Hilfe dieser Musterschreiben können Sie eine einmal gegebene Zustimmung zur Datenverwendung (etwa Übermittlung an Dritte) widerrufen. Der Widerruf ist sofort wirksam. Nicht sinnvoll widerrufen werden können Datenverwendungen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind.

Was bedeutet das 'Recht auf Widerruf'?

DSG 2000 §8f
Infomation über das Recht eines Betroffenen, die Zustimmung zur Verwendung von Daten, die über ihn gespeichert sind, zu widerrufen (inkl. Musterbriefe bzgl. Widerruf)

Wurde das Recht zur Verwendung der Daten dem Auftraggeber freiwillig eingeräumt, d.h. sie erfolgte durch eine Zustimmungserklärung, besteht die Möglichkeit, diese Datenverwendung (inkl. der Übermittlung an Dritte) jederzeit zu widerrufen.

Dieser Widerruf darf keinen Einfluss auf einen bestehenden Vertrag haben, es sei denn der Widerruf zur Verwendung von Daten ist so weitreichend, dass der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Es ist zum Beispiel nicht möglich einer Bank zu verbieten, im Zuge einer Überweisung die eigene Kontonummer und den zu überweisenden Geldbetrag der anderen Bank mitzuteilen, es ist jedoch sehr wohl zulässig der Bank zu verbieten, Kundendaten an 'Gemeinschaftseinrichtungen der Banken' (meist sind das Warndateien und 'schwarze Listen') weiter zugeben. Im ersten Fall (bei der Überweisung) könnte der Auftrag nicht mehr erfüllt werden, das Verbot der Datenweitergabe würde somit auch das Vertragsverhältnis beenden, im zweiten Fall (bei den Gemeinschaftseinrichtungen) hätte dieses Verbot keinen Einfluss auf eine ordnungsgemäße Kontoführung, die Bank müsste daher die vertraglichen Verpflichtungen weiter erfüllen.